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nicolas-eric

unregistriert

1

Samstag, 30. Dezember 2006, 01:18

TÜV-Gutachten für Lampenbügel

Hallo,

bevor ich einen Lampenbügel gebraucht kaufe bräuchte ich ein Gutachten dafür.
Hat das zufällig einer von Euch und kann mir das mailen oder das hier posten?
Für so einen Bügel müsste das sein:



Muss man so einen Bügel eigentlich eintragen lassen? Einige Händler schreiben ja extra "ohne Gutachten" mit dabei, andere widerrum nicht.

Danke schon mal für Eure Hilfe.

bezwinger

unregistriert

2

Samstag, 30. Dezember 2006, 01:29

!fl frag deinen tüver !love1

bezwinger

unregistriert

3

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:07

Zitat

Original von bezwinger
!fl frag deinen tüver !love1


!fl wieviel lampen sollen daran kommen ?(

weil bei 4 fernscheinwerfer müßen die orginalen fernscheinwerfer stillgelegt werden .

mit 2 fernscheinwerfer können die orginalen fernscheinwerfer weiter betrieben werden .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bezwinger« (30. Dezember 2006, 02:08)


nicolas-eric

unregistriert

4

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:23

Zitat

Original von bezwinger

Zitat

Original von bezwinger
!fl frag deinen tüver !love1


!fl wieviel lampen sollen daran kommen ?(

weil bei 4 fernscheinwerfer müßen die orginalen fernscheinwerfer stillgelegt werden .

mit 2 fernscheinwerfer können die orginalen fernscheinwerfer weiter betrieben werden .


meine beider hella fernscheinwerfer die vorn im bügel sind sollen nach oben kommen. in die stoßstange kommen die selben als nebelscheinwerfer. zusätzlich kommen 2x 130W arbeits-scheinwerfer aufs dach.

jetzt suche ich noch 130W scheinwerfer die fast genauso aussehen wie die hellas.

bezwinger

unregistriert

5

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:37

die arbeitsscheinwerfer müßten aber abgedeckt sein im öffentlichenstraßen verkehr und mit einem extra schalter versehn sein .


^5

nicolas-eric

unregistriert

6

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:39

Zitat

Original von bezwinger
die arbeitsscheinwerfer müßten aber abgedeckt sein im öffentlichenstraßen verkehr und mit einem extra schalter versehn sein .


^5


falsch. die müssen nicht abgeckt sein wenn der extra schalter mit "arbeits-scheinwerfer" beschriftet ist. der muss auch so angebracht sein, dass man nicht aus versehen dagegen kommen und die dinger anschalten kann.

bezwinger

unregistriert

7

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:45

Zitat

Original von nicolas-eric

Zitat

Original von bezwinger
die arbeitsscheinwerfer müßten aber abgedeckt sein im öffentlichenstraßen verkehr und mit einem extra schalter versehn sein .


^5


falsch. die müssen nicht abgeckt sein wenn der extra schalter mit "arbeits-scheinwerfer" beschriftet ist. der muss auch so angebracht sein, dass man nicht aus versehen dagegen kommen und die dinger anschalten kann.


und wie sieht es mit den referenzahlen aus ,deiner 4 fernscheinwerfer !

da weiß du bestimmt auch das die zahl nicht über 75 sein darf ... oder ?

nicolas-eric

unregistriert

8

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:54

Zitat

Original von bezwinger
und wie sieht es mit den referenzahlen aus ,deiner 4 fernscheinwerfer !

da weiß du bestimmt auch das die zahl nicht über 75 sein darf ... oder ?


jetzt wirst du aber pingelig... !hu

das mit den ref. zahlen ist mir sowas von wurscht. da haben gaaaaanz viele bekannte insgesamt 150 statt 75 und das hat nie ein tüver bemängelt.
da achtet wohl auch keiner drauf. und wenn doch, dann mache ich vor meinem nächsten tüv termin in 2009 einen schalter ins serienmässige fernlicht, dann ist das für den tüver eben deaktiviert...

^5

bezwinger

unregistriert

9

Samstag, 30. Dezember 2006, 03:01

Zitat

Original von nicolas-eric

jetzt wirst du aber pingelig... !hu

das mit den ref. zahlen ist mir sowas von wurscht

das hat nie ein tüver bemängelt.


!love1 kann ich gut waa !yeah

^5

nicolas-eric

unregistriert

10

Samstag, 30. Dezember 2006, 03:06

Zitat

Original von bezwinger
!love1 kann ich gut waa !yeah

^5


!up und wie... yes

wenns nach diesen ref zahlen geht, dann müsste ich die serienmässigen fernlichter erst mal auf 17.5er umrüsten (gibts gar nicht für den wagen soweit ich weiss) um dann noch ein paar 17.5er als extra zu installieren. demnach fahren alle TJs mit extra fernlicht mit zu viel licht rum...lass das hier jetzt blos keinen tüver lesen... !ohno

^5

bezwinger

unregistriert

11

Samstag, 30. Dezember 2006, 03:09

;) stimmt .


ps. N8

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bezwinger« (30. Dezember 2006, 03:10)


nicolas-eric

unregistriert

12

Samstag, 30. Dezember 2006, 10:46

Zitat

Original von bezwinger
weil bei 4 fernscheinwerfer müßen die orginalen fernscheinwerfer stillgelegt werden .


wenn ich oben 4 fernscheinwerfer montieren würde, dann müsste ich die originalen ja deaktivieren. allerdings wär dann bei fernlicht die fahrzeugfront ohne beleuchtung. braucht man dann nicht noch positionslampen vorn? oder wenigstens das serienmässige standlicht?


aber zurück zum eigentlichen thema. hat keiner ein gutachten für einen solchen bügel?

bezwinger

unregistriert

13

Samstag, 30. Dezember 2006, 11:13

!yeah standlicht ,sollte schon bleiben .

frag doch erstmal ob es nötig ist ?(

nicolas-eric

unregistriert

14

Samstag, 30. Dezember 2006, 11:22

Zitat

Original von bezwinger
!yeah standlicht ,sollte schon bleiben .

frag doch erstmal ob es nötig ist ?(


wenn einige tüver bei 10" verbreiterungen schon positionslampen verlangen, weil die serienlampen mehr als 40 cm vom fahrzeugrand weg sind, dann werden die mich wohl steinigen wenn ich denen vorschlage komplett ohne licht vorn zu fahren.

ich frage mich grad wie ich das schelten würde um das standlicht bei fernlicht angehen zu lassen.
das abblendlicht geht da ja automatisch aus.
wohl nen extra relais ranhängen, das bei fernlicht saft auf das standlicht gibt.

aber erstmal abwarten wie hell das nach oben verlegte extra fernlicht ist. das wird bestimmt einiges mehr bringen als unten auf der stoßstange.

vinzenz

unregistriert

15

Samstag, 30. Dezember 2006, 19:37

Hauptscheinwerfer dürfen nicht höher als 120cm über Fahrbahn (Ausnahme Arbeitsmaschinen,Schneepflüge...), also ist das Blödsinn mit Fernscheinwerfer auf dem Dachbügel.
Arbeitsscheinwerfer brauchen nicht abgedeckt sein, dürfen nicht mit dem Fahrlicht gemeinsam geschaltet werden (auf öffentlichen Straßen). Das der/die Schalter für die Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet werden ist eine Empfehlung.

vinzenz

nicolas-eric

unregistriert

16

Sonntag, 31. Dezember 2006, 00:32

hauptscheinwerfer nicht höher als 120 cm, das bezieht sich aber glaube ich nur aufs abblendlicht, oder?

doch hatte recht, hab grad nachgeschaut.




bezwinger

unregistriert

17

Montag, 1. Januar 2007, 14:54

es gib da eine ECE- Regelung 48 ...

(ist ein bischen verwackelt )



^5